Es gelten für alle Wettspiele folgende Regelungen:
Verbindlichkeit der Verbandsordnungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
Meldeschluss
Meldeschluss für die Turniere ist grundsätzlich zwei Tage vor dem Wettspiel, ausgenommen sind die 9-Loch-Turniere in der Woche.
Kommt es nach Meldeschluss zu einer Abmeldung, ist das Startgeld trotzdem fällig. Wird das Startgeld nicht entrichtet oder erfolgt eine Nichtteilnahme ohne Abmeldung, so kann eine Turniersperre ausgesprochen werden.
Abspielzeit
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 5.3a das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen.
Cart
Grundsätzlich ist die Nutzung eines Carts während des Wettspiels erlaubt.
Sollten über die vorhandene Anzahl von Carts mehr Nutzungswünsche eingehen, erhalten die Spieler/-innen vorrangig ein Cart, die aufgrund eines mit Attest nachgewiesenen gesundheitlichen Problems auf die Nutzung angewiesen sind.
Die Reservierung von Carts erfolgt grundsätzlich nur in der Woche vor dem Wettspiel.
Entfernungsmesser
Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 4.3a, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde.